Tierbestattung

Für viele Menschen ist es ein Anliegen ihren geliebten Hund oder die heißgeliebte Katze zu beerdigen an einem würdigen Ort.  Das ist heutzutage ohne weiteres möglich. Wie bei Menschen gibt es Erdbestattungen und Feuerbestattungen. In guter Erinnerung haben wir den Tierfriedhof in Norderstedt, der Tag und Nacht geöffnet ist.  Wer sich für keine Beerdigung entscheidet, der beauftragt den Tierarzt das Tier in der Tierkörperbeseitigungsanstalt, kostenpflichtig zu entsorgen.

Im Gegensatz zu dem Bestattungsrecht der Menschen dürfen Sie die Asche ihres Tieres zu Hause aufbewahren, oder im heimischen Garten bewahren und sich einfügen lassen in den unendlichen Naturkreislauf von Werden, Wachsen, Sein und Vergehen.

Braucht man einen Tierbestatter?

Nein, man braucht keinen Tierbestatter, denn man darf die toten Tiere selbst im PKW transportieren, bzw. viele Tierärzte kennen auch Krematorien für Tiere. Das Krematorium schickt dann die Asche nach Hause, oder auf einen Tierfriedhof. Eine kleine Verabschiedungs- und Trauerfeier können Sie auch selbst gestalten.

Dürfen Tiere auf Friedhöfen für Menschen beigesetzt werden?

Nach den Buchstaben des Gesetzes ist Bestattungen von Hunden, Katzen und anderen Haustieren auf Friedhöfen für Menschen nicht zulässig. Worin die Begründungsebene liegt, bleibt insgesamt recht schleierhaft. Wenn man in die Geschichtswissenschaften schaut, so können die Historiker natürlich auch Überreste des Lieblingshundes usw bei Heerführern nachweisen.  Fragen Sie einen guten Bestatter, wie man eine für Sie gute Lösung herbeiführen könnte.

Was schreibt das Fachorgan Tierärztekammer über Tierbestattungen?

Die Tierärztekammer schreibt zu den Voraussetzungen einer Tierbestattung wie folgt:

“Es ist zulässig Haus- oder Heimtiere zu beerdigen. Tote Heimtiere sind definiert als Tiere, die normalerweise vom Menschen zu anderen als zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, jedoch nicht verzehrt werden. Nutz-, Wild-, Zoo- und Zirkustiere gehören nicht zu den Heimtieren. Das heißt, dass z.B. eine Ziege oder ein Minipig, welches als Haustier mit Familienanschluss gehalten wird, dennoch kein Heimtier ist. Außerdem dürfen Seuchenverdächtige oder an einer Tierseuche verstorbene Heimtiere nicht vergraben werden.

Die Beerdigung kann auf eigenem Grund- und Boden geschehen oder auf von der zuständigen Behörde besonders zugelassenene Plätzen. Nicht gestattet ist das Vergraben in Wasserschutzgebieten und an Orten in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen. DerTierkörper müssen so tief vergraben werden, dass er mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt ist und nicht durch Fleisch- oder Allesfressenden Tieren ausgegraben werden kann.
Davon unberührt bleiben § 32 Absatz 2 Satz 1, § 45 Absatz 2 Satz 1 und § 48 Absatz 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes. Tote Heimtiere sind unverzüglich zu vergraben, das Zwischenlagern ist verboten.

In Hamburg und Umgebung gibt es mehrere Tierfriedhöfe, die Einzel-, Gemeinschafts- und Urnengräber verpachten und je nach Wunsch auch die Grabpflege übernehmen. Auch anonyme Bestattungen werden angeboten. Bei Bedarf werden die verstorbenen Haustiere auch beim Tierhalter abgeholt. Als weitere Möglichkeit bieten sich Tierkrematorien an, der Tierhalter erhält dann eine Urne mit der Asche des Tieres und kann diese vergraben oder aufstellen. Für Urnenbestattungen gibt es von rechtlicher Seite keine Einschränkungen.

Rechtliche Grundlagen
Das nationale Tierkörperbeseitigungsgesetz wurde mit der VO (EG) Nr. 1774/2002 von einem einheitlichen EU-Recht mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte abgelöst.
Ergänzend wurden national das Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz sowie eine Durchführungsverordnung verabschiedet. Die VO (EG) 1774/2002 wurde mittlerweile bereits von der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und einer entsprechenden Durchführungsverordnung (EG) 142/2011 europaweit abgelöst.
Die o.g. nationalen Vorschriften sind aber ergänzend noch

 

Bildrechte pixabay CC Ikaika

Wir nutzen auf unserer Webseite Cookies, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Einige sind essenziell, andere helfen uns, die Inhalte unserer Seite zu optimieren.
Ok, weiter
Ablehnen